Die Knebelung der ländlichen Bevölkerung durch die Obrigkeit drückte sich mit dem Begriff “Leibeigen” aus. Ohne Zustimmung des Leibherren konnte kein Eigengehöriger weder heiraten noch vom Hof ziehen. Ein Zehntel der Ernte musste vom Feld abgeliefert werden, ehe das andere Korn eingefahren werden durfte. Er hatte im Kriegsfall vom 16. bis zum 65. Jahr zur Verfügung zu stehen. Bei Bedarf konnte Kontribution erhoben werden. Er musste beim Wegebau, Reparatur adeliger Gebäude usw. helfen. Diese z.T. sehr wilkürlichen Maßnahmen führten z.B. zu einer Revolte der Dalldorfer und Grabauer sowie zur Besetzung des Gutes des Freiherrn Grote a.Breese 1793, um damit gegen die Ungerechtigkeit bei der Erfassung der Rekruten zu protestieren.