Die älteste Urkunde über das Dorf Grabau datiert auf das Jahr 1296, sie ist im Besitz des Mecklenburger Staatsarchivs in Schwerin. Graf Helmold von Schwerin belehnte den Hermann Ribe von Thune mit Grabau. Vor 1450 werden 4 Höfe an die Familie Appel auf Gut Masendorf übertragen und damit abgabepflichtig. der 5. Hof (Nr. 4) wird 1360 erstmalig im Lüneburger Lehnsregister erwähnt. Dieser Hof war dem Estorff’schen Gut zu Neetze zinspflichtig. Der 6. Hof wird ebenfalls im o.g. Register 1330 – 52 genannt und gehörte den Herren von Meltzingen, Gut Emmendorf.
Grabau war ein wendisches Dorf, die Berechnung der Abgaben erfolgte nach Haken. Ein Haken entsprach zwei wendischen Hufen und hatte eine Größe von 30 Morgen. Man darf annehmen, dass die Abrechnung so über mehrere Jahrhunderte durchgeführt wurde.
1323 wird Bodenteich vom Stift Verden an das Haus der Welfen verkauft und Grabau kommt unter welfische Oberhoheit. Die gesamten herzoglichen Rechte des Kriegs-, Finanz- und Gerichtsbescheides wurden vom Amt Bodenteich durchgeführt. Veest Könau war das Kontrollorgan des Amtes Bodenteich für Grabau.